Bericht FOCUS vom 24.09.2007
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Die Rechte der geschädigten Autofahrer müssen gewahrt bleiben
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Unfallopfer zahlt die Zeche
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Bericht WISO vom 20.06.2005
Streichen mit System - Wo Versicherungen gern tricksen "In mindestens einem Drittel aller Fälle kommt es zu Kürzungen, also einer systematischen Benachteiligung der Geschädigten, die sich durchaus im strafrechtlichen Bereich des Betruges bewegt" - schätzt E. Fuchs, Verkehrsrechtler und Geschäftsführer des Sachverständi-genverbandes BVSK.
Quelle: Focus vom 24.09.2007 (Auszug) Die Rechte der geschädigten Autofahrer müssen gewahrt bleiben ADAC und andere kritisieren das Schadensmanagement Der ADAC sieht die Aktivitäten der Versicherungswirtschaft im Rahmen des Schadensmanagements mit großer Skepsis. Der Unfallgeschädigte müsse, so Eckhard Jung, Leiter der juristischen Zentrale des ADAC, als selbständig entscheidender Auftraggeber, stets Herr des Verfahrens bleiben. Sonst könne die Forderung des Geschädigten auf der Strecke bleiben. Das Unfallopfer habe das Recht, sich nach seiner Wahl beraten zu lassen, die Versicherung dagegen habe ein eigenes Interesse, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Die Wirtschaftsmacht, die zum Schadenersatz verpflichtet ist, sollte nicht bestimmen, wo beraten und repariert wird. Das Unfallopfer bekommt es oftmals nicht mit, wenn es von der Versicherung über den Tisch gezogen wird. Durch die Komplexität des Schadenersatzrechtes ist es für den Geschädigten schwierig, ohne fachliche Hilfe auszukommen. Er benötigt kompetente Beratung. Rechtsanwalt Fuchs vom BVSK: "Ein frei gewählter Sachverständiger sorgt dafür, dass der Geschädigte auch hundert Prozent wiederbekommt - nicht mehr und nicht weniger. Jeder Angriff auf die Rechte des Verbrauchers - nach einem Verkehrsunfall die Werkstatt des Vertrauens, einen Rechtsanwalt und einen Sachverständigen einzuschalten - schadet letztlich dem Geschädigten. Die Schadensregulierung sollte durch einen Verkehrsanwalt vorgenommen werden. Das schützt vor finanziellen Nachteilen." Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 25.11.2004, Nr. 278 (Auszug) Unfallopfer zahlt die Zeche Schadenersatz im Interessenkonflikt Eine oft unzulängliche Entschädigung der Verkehrsunfallopfer haben der ADAC, der Deutsche Anwaltsverein (DAV) und der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) kritisiert. Durch die Reform des Schadenersatzrechts erhalten Unfallopfer häufig nicht mehr den vollen Ersatz des ihnen zugefügten Schadens. Auch das "Schadens- management" der Kraftfahrzeug-Haftpflicht-Versicherer trage zur Ver- schlechterung bei. Deren Schadensteuerung ziele vor allem dahin, die freie Werkstattwahl, das Hinzuziehen eines Rechtsanwalts und eines unabhängigen Sachverständigen einzuschränken, um die Kosten der Unfallentschädigung zu senken. Beim Karlsruher Verkehrsrechts-Forum äußerte Wolfgang Wellner, Mitglied des für Fragen des Schadenersatzrechts zuständigen Senats beim Bundesgerichtshof (BGH), die Entscheidungsfreiheit des Verkehrsopfers dürfe nicht beeinträchtigt werden. Der Schädiger und seine Versicherung seien nicht befugt, z. B. die Kosten einer markengebundenen Fachwerkstatt oder unabhängiger Gutachter auf niedrigere Vergleichskosten anderer zu mindern (BGH, Urteile vom 29.04.2003, VI ZR 393/02 u. VI ZR 398/02). Die von den Versicherungen vielfach angewandte Praxis, das Recht geschädigter Autofahrer bei der Unfallabwicklung einzuschränken, sei nicht hinnehmbar. Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung 12/2003/Nr. 286 (Auszug) Bericht WISO vom 20.06.2005 http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/2/0,1872,2322818,00.html Hinweis:
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